Betriebskosten nach MRG, WGG und Mietvertrag — ein Überblick für Österreich.

Nebenkosten sind ein häufiger Streitpunkt. Welche Kosten Sie tragen müssen, hängt davon ab, welches Mietrecht für Ihre Wohnung gilt und was im Mietvertrag vereinbart ist. Dieser Überblick bezieht sich auf Österreich.
Welches Regelwerk gilt?
Entscheidend sind der Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG), eine mögliche Regelung nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) und der Mietvertrag. Eine einheitliche Liste, die für Österreich und Deutschland gleichermaßen gilt, gibt es nicht.
Was zählt zu den Betriebskosten?
Im Vollanwendungsbereich des MRG können laufende Kosten des Hauses verrechnet werden, soweit sie gesetzlich zulässig und im Vertrag vorgesehen sind, zum Beispiel Wasser, Müllabfuhr oder Hausbeleuchtung. Gesetzlich zulässige Verwaltungspauschalen können in diesem Rahmen ebenfalls vorkommen.
Kosten für Gemeinschafts- und Grünanlagen, etwa Gartenpflege, hängen von der jeweiligen gesetzlichen Regelung und vom Mietvertrag ab. Widersprechen sich Vertrag und Abrechnung, ist das ein Grund zur Prüfung.
Was zählt nicht zu den laufenden Betriebskosten?
Reparaturen und Erhaltungsarbeiten am Gebäude, etwa an Dach, Fassade oder Leitungen, sind keine laufenden Betriebskosten. Sie dürfen nicht pauschal als solche abgerechnet werden.
Heizung und Warmwasser
Heiz- und Warmwasserkosten können gesondert geregelt sein und nach eigenen Vorgaben abgerechnet werden. Prüfen Sie, wie sie im Vertrag und in der Abrechnung ausgewiesen sind.
Abrechnung prüfen
Vergleichen Sie die Abrechnung mit dem Mietvertrag und fordern Sie bei Unklarheiten die Belege an. Bei Zweifeln lassen Sie die Abrechnung von der Arbeiterkammer prüfen. Beträge und Fristen hängen vom Einzelfall ab und sind hier bewusst nicht pauschal genannt.
Allgemeine Information
Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Die verlinkten Quellen führen zum vollständigen Wortlaut bzw. zu weiterführenden Informationen.
