Übergabeprotokoll, Kaution, Ausmalen — was in Österreich gilt.

Die Wohnungsübergabe ist ein wichtiger Moment beim Auszug. Wer den Zustand der Wohnung und die Kaution sauber dokumentiert, reduziert das Streitrisiko deutlich.
Das Übergabeprotokoll
Vereinbaren Sie bei der Übergabe ein schriftliches Protokoll über den Zustand der Wohnung. Halten Sie vorhandene Schäden und Mängel sowie den Zustand der Räume mit datierten Fotos fest. Protokoll und Fotos sind eine Beweishilfe, garantieren aber keinen bestimmten Ausgang einer Auseinandersetzung.
Normale Abnutzung oder Schaden?
Normale Abnutzung durch den vertragsgemäßen Gebrauch ist von Schäden zu unterscheiden, für die Mieterinnen und Mieter einstehen müssen. Ob ein konkreter Zustand als Schaden zu bewerten ist und ob ein Abzug von der Kaution zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab.
Ausmalen
Ob Sie beim Auszug ausmalen müssen, hängt davon ab, ob eine solche Verpflichtung wirksam vereinbart wurde und ob der Zustand der Wohnung dies rechtfertigt. Eine bloße Formularklausel im Mietvertrag begründet nicht automatisch eine Pflicht. Lassen Sie Vertrag und Zustand vor Beginn von Arbeiten prüfen.
Kautionsrückzahlung in Österreich
Für Kautionen im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (§ 16b MRG) gilt: Die Kaution ist mit Zinsen zurückzuzahlen. Nach Ende des Mietverhältnisses ist sie ohne unnötigen Aufschub zurückzuzahlen, soweit keine berechtigten Gegenforderungen bestehen. Eine allgemeine feste Frist nennen wir hier bewusst nicht.
Ob das Mietrechtsgesetz für Ihr Mietverhältnis gilt, hängt vom Einzelfall ab. Bei Streit um die Kaution hilft die Arbeiterkammer.
Allgemeine Information
Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Die verlinkten Quellen führen zum vollständigen Wortlaut bzw. zu weiterführenden Informationen.
